AGB & Impressum

Impressum

Adelina Schmid
Physiotherapeutin

Winden 6
3373 Kemmelbach

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages

1. Auf dies müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten!

1.1.   Eine ärztliche Verordnung

 

Vor Beginn Ihrer Behandlung gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Ein unerlässlicher Bestandteil Ihrer Behandlung ist eine ärztliche Verordnung. Diese können Sie von einer berechtigten Ärztin oder einem berechtigten Arzt erhalten. Die Verordnung muss neben Ihren persönlichen Daten auch eine medizinische Diagnose, die Anzahl der geplanten Behandlungseinheiten und die Art der verordneten Behandlung enthalten.

Es ist nicht möglich, auf eine ärztliche Verordnung zu verzichten, außer wenn Sie die Leistungen Ihres Physiotherapeuten ausschließlich aus präventiven Gründen in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen jedoch nur an Personen ohne Krankheiten erbracht werden. Falls Sie Schmerzen oder andere behandlungsbedürftige Beschwerden haben oder auftreten, teilen Sie dies bitte Ihrem
Physiotherapeuten umgehend mit.

 

 

1.2.   Die Berrechnung der Behandlungskosten

 

Die Kosten für Ihre Behandlung setzen sich aus verschiedenen Faktoren wie Einzelleistung, benötigter Zeit und gegebenenfalls notwendigem Material zusammen. Ihr Physiotherapeut wird Ihnen die Kosten vor Beginn der Behandlung mitteilen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Physiotherapeut
keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger hat. Als Wahltherapeut begleichen Sie die Kosten direkt mit Ihrem behandelnden Physiotherapeuten und können bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger einen teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif oder satzungsmäßigem Kostenzuschuss beantragen. Bitte beachten Sie, dass Aussagen zum zu erwartenden Kostenersatz oder Kostenzuschuss immer unter dem Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers getroffen werden müssen

 

 

1.3.   Die Zustimmung des leitenden Arztes Ihrer Krankenversicherung

 

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können Sie einen Teil der Behandlungskosten zurückerstattet bekommen. Hierfür benötigen Sie eine Zustimmung des leitenden Arztes Ihrer Krankenversicherung. Die Zustimmung bezieht sich auf die ärztliche
Verordnung und ermöglicht eine Rückerstattung der anteiligen Kosten oder des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach Abschluss der Behandlung und Begleichung der Behandlungskosten. Bitte reichen Sie zusammen mit der chefärztlich bewilligten Verordnung eine Honorarnote ein, um den
Rückerstattungsprozess zu starten.

 

 

1.4.   Die Befunde

 

Für eine erfolgreiche Behandlung ist eine gründliche Erstbegutachtung unerlässlich. Ihr Physiotherapeut benötigt dazu Ihre aktive Mitarbeit. Daher bitten wir Sie, zum ersten Termin alle relevanten medizinischen Unterlagen mitzubringen. So können wir die bestmögliche Behandlung für
Sie gewährleisten.

 

2. So gestaltet sich der Ablauf der Therapie.

2.1.   Eine individuelle Beratung nur für Sie

 

Während der Behandlung steht Ihnen Ihr Physiotherapeut ausschließlich als Ansprechpartner in organisatorischen und fachlichen Fragen zur Verfügung. Gemeinsam mit ihm legen Sie die wichtigsten Aspekte der Behandlung fest:

  • Behandlungsziel: Wohin soll die Behandlung führen?
  • Maßnahmen: Was sind die konkreten Schritte der Behandlung?
  • Behandlungstermine: Wann finden die Sitzungen statt?
  • Behandlungsdauer: Wie lange dauert die gesamte Behandlung?
  • Behandlungsfrequenz: Wie oft finden die Sitzungen statt?
  • Behandlungsumfang: Bis zu welchem Punkt wird die Behandlung durchgeführt?
  • Kosten: Wie viel wird die Behandlung insgesamt kosten?

2.2.   Die Behandlung

 

Die Leistung Ihres Physiotherapeuten umfasst alle unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen, einschließlich:

  • Persönliche Einzelbehandlung, einschließlich Befunderhebung und Beratung
  • Behandlungsbezogene Administration und Terminvergabe
  • Herstellung, Anpassung und Bereitstellung individuellen Therapiematerials, falls für die Behandlung notwendig
  • Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung. Sie haben ein Recht auf Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz)
  • Bei Bedarf und auf Anfrage: Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei Krankenversicherungsträgern, behandelnden Ärzten, privaten
    Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen, die über die Dokumentation hinausgehen.

Durch Ihre Unterschrift am Ende einer Behandlungssitzung bestätigen Sie, dass Sie die Behandlung in Anspruch genommen haben. Diese Bestätigung ist eine Voraussetzung für die Kostenübernahme durch Ihren Krankenversicherungsträger.

 

 

2.3.   Die Grundsätze der Behandlung durch Ihren Physiotherapeuten

Ihr Physiotherapeut handelt in Übereinstimmung mit verschiedenen Grundsätzen und Gesetzen, um Ihnen eine qualitativ hochwertige Behandlung zu bieten. Dazu gehört:

  • Gesetz: Die Behandlung erfolgt gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der jeweils geltenden Fassung (MTD-Gesetz).
  • Wissenschaft: Ihr Physiotherapeut orientiert sich an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, um Ihnen eine zeitgemäße Behandlung zu bieten.
  • Selbstbestimmung: Ihr Physiotherapeut unterbreitet Ihnen auf Basis der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es liegt bei Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Änderungen mit Ihrem Physiotherapeuten abzustimmen.
  • Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrem Physiotherapeuten geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt sowie anderen von Ihnen
    genannten und an der Behandlung beteiligten Gesundheitsberufen erwünscht ist. Ohne Ihr Einverständnis werden diese Informationen nicht an Dritte
    weitergegeben. Sollte sich eine weitere Weitergabe der Informationen aus medizinischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird Ihr
    Physiotherapeut dies mit Ihnen besprechen. Gleiches gilt für die Weitergabe der Dokumentation aus gesetzlichen Gründen.

2.4.   Die Dokumentation

 

Ihr Physiotherapeut ist dazu gesetzlich verpflichtet, eine ausführliche Dokumentation aller therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte zu führen. Die Dokumentation ist Eigentum des Physiotherapeuten und wird über einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt. Nach Beendigung der Behandlung bleibt die Dokumentation beim Physiotherapeuten. Sie haben jedoch das Recht, gegen Kostenersatz Einsicht in die Dokumentation zu nehmen und Kopien zu erhalten.

 

 

3. Das Wissen über die Kosten der Behandlung.

3.1.   Die Kostenhöhe

 

Die Kosten für die Behandlung durch Ihren Physiotherapeuten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Hierbei werden Einzelleistungen, die benötigte Zeit sowie gegebenenfalls benötigte Materialien berücksichtigt. Eine detaillierte Darstellung der Kostenstellen finden
Sie in der beigelegten Honorarliste Ihres Physiotherapeuten. Die individuellen Kosten für die von Ihnen in Aussicht genommene Behandlung werden Ihnen zu Beginn der Behandlung von Ihrem Physiotherapeuten mitgeteilt. Hierbei orientiert sich Ihr Physiotherapeut an der zum
Zeitpunkt der Behandlung gültigen Honorarliste, die zuletzt am 15.10.2022 aktualisiert wurde. Sofern Sie Fragen zu den Kosten haben, können Sie sich gerne an Ihren Physiotherapeuten wenden.

 

 

3.2.   Die Zahlungsart

 

Ihr Physiotherapeut wird Ihnen am Ende der Behandlung oder nach Abschluss der ärztlich verordneten Behandlungssitzungen eine Honorarnote über die Gesamtkosten ausstellen.

Es besteht die Möglichkeit, mit Ihrem Physiotherapeuten den Zahlungsmodus per Erlagschein oder Banküberweisung zu vereinbaren. Der Zeitpunkt der Fälligkeit wird in der Honorarnote festgelegt und sollte mit Ihrem Physiotherapeuten abgesprochen werden. Wenn Sie in Verzug geraten,
behält sich Ihr Physiotherapeut das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe von 4% zu erheben. Für Mahnungen, die aufgrund von nicht fristgerecht bezahlten Honorarforderungen durchgeführt werden, können Mahnspesen in Höhe von Euro 5,- für die erste Mahnung und Euro 15,- für die zweite Mahnung anfallen. Die Gesamtkosten der Behandlung setzen sich aus der Honorarforderung sowie eventuellen Verzugszinsen und Mahnspesen zusammen.

 

 

4. Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung.

Ihr Physiotherapeut ist Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrem Physiotherapeut Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihr Physiotherapeut unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.

Erhält Ihr Physiotherapeut den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihr Physiotherapeut darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

 

 

5. Den vereinbarten Behandlungstermin absagen.

Wenn Sie einen vereinbarten Behandlungstermin mit Ihrem Physiotherapeuten nicht wahrnehmen können, ist es wichtig, dies so früh wie möglich mitzuteilen. Spätestens 24 Stunden vor dem Termin sollten Sie per SMS, Anruf oder Nachricht auf der Mobilbox Bescheid geben. Wenn Sie den Termin ohne rechtzeitige Absage verpassen, behält sich Ihr Physiotherapeut das Recht vor, Ihnen die Kosten in Rechnung zu stellen, die Sie auch bei einer durchgeführten Behandlung hätten zahlen müssen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden. Es ist daher empfehlenswert, sich an die vereinbarten Termine zu halten oder rechtzeitig abzusagen, um unerwünschte Kosten zu vermeiden.

 

 

6. Das Ende der Behandlung.

Die Behandlungsdauer ist durch die ärztliche Verordnung begrenzt. Sollte eine längere Behandlung notwendig sein, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung.

 

Die Behandlung wird üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrem Physiotherapeuten beendet. Beide Parteien haben zudem das Recht, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihr Physiotherapeut kann die Behandlung insbesondere abbrechen, wenn er der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten Erfolg führt oder andere medizinisch-therapeutische Maßnahmen angezeigt sind.

Eine vorzeitige Beendigung kann auch erfolgen, wenn Ihr Physiotherapeut die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar findet oder wenn Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. In diesem Fall werden nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Behandlungssitzungen berechnet. Ausgenommen sind nicht rechtzeitig abgesagte Termine, für die Kosten in Rechnung gestellt werden können (siehe oben).

 

 

7. So beantragen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger eine Rückerstattung der tarifmäßigen Behandlungskosten oder des satzungsmäßigen Kostenzuschusses.

Um einen Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten oder einen satzungsmäßigen Kostenzuschuss bei Ihrem Krankenversicherungsträger zu beantragen, müssen Sie die chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung vor Beginn der Behandlung besitzen. Diese muss mit den von Ihnen unterzeichneten Daten der bereits erfolgten Behandlungen versehen sein. Zusammen mit der von Ihrem Physiotherapeuten ausgestellten Honorarnote reichen Sie diese bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und beantragen eine Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder eine Postanweisung des gemäß Kassentarif oder Satzung des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages. Ihr Physiotherapeut kann Ihnen dabei helfen, die ungefähre Höhe des Betrages zu bestimmen, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet oder bezuschusst. Bitte beachten Sie, dass Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz oder Kostenzuschuss nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden können.

 

Kontakt

Winden 6
3373 Kemmelbach

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